Artikel Januar 2025
Hinterm Tor hat jeder seine Welt. Wie´s da manchmal aussieht! Frag nicht. Aussen hui innen …. denkt man da so manches mal. Und dann wieder liegt hinter der grausigsten Pforte das reine Paradies. Man weiß nie, was einen erwartet.
A wusste es schon. Was ihn erwartet. Hinter dem Tor. Aber er konnte es nicht ändern. Hier war der Treffpunkt. Und wie schon einige Male, gab es auch diesmal Streit. Es wogte hin. Es wogte her. Und dann knallte es. Aber so richtig. Frag nicht.
Danach ging‘s Schlag auf Schlag. Jedenfalls für A. Erst die Vorladung zur Polizei. Vorgeworfen wurden Beleidigung und Sachbeschädigung. Dann ein Brief vom Anwalt. Das Hoftor sei kaputt. Schaden 1.000 €. Und 160 € für den Anwalt. Zahlungsfrist 1 Monat. Für das alte Tor? Und warum überhaupt? Kaum war die Frist vorbei, kam der nächste Brief. Nun vom Amtsgericht Sondershausen. A habe 2 Wochen Zeit, auf die Klage zu reagieren. Sonst Schadenersatz, Kostenerstattung und Gerichtsgebühren. A wollte das Verhältnis zu B eigentlich nicht weiter belasten. Aber alles zahlen für nichts? Da gab‘s keine Frage! Da gab‘s den eigenen Anwalt.
Der bringt die Probleme auf den Tisch. Ja, es gab diesen unglücklichen Tag. Es gab wechselseitige Beleidigungen. Und es gab beiderseitige Anzeigen. Und A war auch bei der Polizei und hatte eine Aussage gemacht. Er hatte sich damals in der Wortwahl vergriffen. Das stimmt. Und er hatte auch gegen das Hoftor geschlagen. Auch das hatte er zugestanden. Das war es dann aber auch. Der Schlag war auf Schulterhöhe erfolgt. B behauptete einen Schaden am Tor in 30 cm Höhe. Wie hätte A dorthin kommen sollen?
Und was hätte B hier überhaupt sehen wollen? B war doch mit ihrem Freund hinter dem Tor. Als es knallte. Und A stand mit seiner Freundin vor dem Tor. Und das war blickdicht.
Und überhaupt, warum müssen 3 Bretter ausgetauscht werden, wenn Farbabrieb vorliegt? Die waren doch bislang auch nur angemalt. Warum sollte man das nicht neu streichen können? Was soll hier 1.000 € rechtfertigen? Die Beweislast für all dies liegt bei B und nicht bei A.
B bleibt dabei. Ja man war hinter dem geschlossenen Tor. „Allerdings gab es sodann einen heftigen Schlag gegen das Tor, wonach ein lauter Knall zu hören war, als ob jemand gegen das Tor getreten habe. Beweis: Sachverständigengutachten“
Das ist eine reine Mutmaßung! Was soll ein Sachverständiger hier bewerten? Einen fiktiven Sachverhalt? Mögen die Zeugen befragt werden. Verhandlungstermin war Freitag der 13. Dezember 2024. B sagt aus. A sagt aus. Jeder schildert seine Sicht der Dinge. Soweit so gut. Dann kommen die Zeugen. Zuerst der Freund von B. Er wohnt bei B. Er kennt das Tor. Und vorher war da nichts. Bis zu diesem Knall. A´s Anwalt hakt nach. Im Protokoll steht später: „Auf Nachfrage des Beklagtenvertreters, ob der Zeuge sich 100-prozentig sicher ist, dass keine Vorschäden vorgelegen haben, gibt der Zeuge an: Es lagen vorher keine Schäden vor.“ A´s Anwalt hat ein paar Bilder mit. Vom Tor. Die werden am Richtertisch in Augenschein genommen. Was ist denn hier das und das und das? Das sind doch alles Kratzer oder? Der Zeuge gibt zu Protokoll: „Die aufgezeigten Schädigungen sind meines Erachtens Schmutz.“ Das war schon verwegen. A´s Anwalt sagt dem Zeugen, dass er nach der Verhandlung zum Tor fahren wird, um dort Detailaufnahmen zu machen. Dann würde sich das mit dem Schmutz am Tor ja klären lassen. Und das mit der Wahrheit auch. Der Zeuge meint, das könne der Anwalt gern tun. Er freue sich darauf.
Sodann ist A´s Freundin dran. „Er hat mit der Faust vor das Tor gehauen.“ Dann ist Schluss. Verkündungstermin Mitte Januar 2025.
Auf dem Rückweg macht A´s Anwalt halt vor dem Tore. Das Tor weist überall Kratzer und Schrammen auf. Auch an den 3 Brettern, um die es hier geht. Das ganze Tor ist 15 Jahre alt. Hatte hier jemand einen Grund gesucht? All das schreibt A´s Anwalt dem Gericht. Das Gericht schreibt auch. Ein Urteil. Die Klage wird abgewiesen. B habe schon nicht bewiesen, dass A gegen das Tor getreten habe. Az. 2 C 5/24 vom 20. Januar 2025.