Kein Betriebsrat für reine Auslieferungsstandorte eines Lieferdienstes (29.01.2026)

Auch bei im Wesentlichen mit Hilfe einer App durchgeführter sog. Plattformarbeit kann für eine räumliche Einheit nur dann ein eigener Betriebsrat gewählt werden, wenn diese einen Betrieb oder selbstständigen Betriebsteil iSd. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) darstellt. Das setzt eine eigene organisatorische Leitung oder ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit voraus.

(BAG, Beschluss vom 28.01.2026 - 7 ABR 23/24 und 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24)

Beschäftigte von Berliner Unis haben Anspruch auf Hauptstadtzulage (15.01.2026)

Das Arbeitsgericht Berlin hat in zwei sogenannten Verbandsklage-Verfahren entschieden, dass der Tarifvertrag über die Gewährung einer Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) für die Beschäftigten des Landes Berlin auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität und der Freien Universität Anwendung findet.

(ArbG Berlin, Urteil vom 16.12.2025 - 22 Ca 4582/25 (HU) und 22 Ca 4812/25 (FU))