Landesarbeitsgericht bestätigt Umfang der Notdienstpläne bei Vivantes-Tochtergesellschaften im laufenden Warnstreik (27.02.2026)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26.02.2026 die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (v. 24.02.2026 - 7 Ga 3062/26 -), womit dieses in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat, bestätigt.

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2026 - 11 GLa 147/26)

Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks mit dem Ziel eines gemeinsamen Antrags auf Allgemeinverbindlichkeit (09.10.2025)

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Unterstützungsstreik in einem konzernangehörigen Unternehmen zulässig sein kann, wenn der Hauptarbeitskampf unter anderem auf die gemeinsame Antragstellung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages nach § 5 Abs. 1 TVG gerichtet ist.

(LAG Köln, Urteil vom 10.07.2025 - 8 SLa 582/24)

Notdienstplan für Warnstreik in Vivantes-Kliniken festgelegt (25.02.2026)

Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken festgelegt, die von dem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di ab dem 25.02.2026 betroffen sind.

(ArbG Berlin, Urteil vom 24.02.2026 - 7 Ga 3062/26)

Vergütung und Schadensersatz für einen als Servicekraft in einer Gaststätte beschäftigten Jurastudenten für mehrere Jahre (23.02.2026)

Ein Jurastudent schloss einen Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung als Servicekraft (Kellner/Bar) in einer Gaststätte und engagierte sich dort für die Wahl eines Betriebsrats. In der Folge wurde er nicht bzw. nicht mehr in dem bisherigen Umfang, der weit über der vertraglichen Vereinbarung und über der Geringfügigkeitsgrenze lag, in den Dienstplan eingeteilt, dann in die Küche versetzt und nach seiner...

(LAG München, Urteil vom 16.04.2025 - 11 Sa 456/23)

Kündigung einer Bonner Universitätsprofessorin wegen Plagiatsvorwürfen ist rechtmäßig (01.10.2025)

Die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat mit einem am heutigen Tage verkündeten Urteil die Berufung einer Bonner Universitätsprofessorin gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zurückgewiesen. Damit wurde die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die beklagte Universität zum 31. März 2023 als sozial gerechtfertigt und wirksam bestätigt.

(LAG Köln, Urteil vom 30.09.2025 - 10 SLa 289/24)

Kein Sonderkündigungsschutz für Mitarbeiter, der in Probezeit Betriebsrat gründen möchte (23.02.2026)

Das LAG München hat am 20.08.2025 entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b KSchG nicht während der Wartezeit von sechs Monaten gem. § 1 Abs. 1 KSchG greift und außerdem Verwirkung eintritt, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiert.

(LAG München, Urteil vom 20.08.2025 - 10 SLa 2/25)

Luftsicherheitsassistentin bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen darf Kopftuch tragen (30.01.2026)

Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Lehnt der Arbeitgeber eine Bewerbung ab, weil die Bewerberin ein solches Kopftuch trägt, liegt darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion.

(BAG, Urteil vom 29.01.2026 - 8 AZR 49/25)