Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des
Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche
Kündigung jedoch als wirksam angesehen.
(ArbG Berlin, Urteil vom 30.01.2026 - 21 Ca 13264/25)
Luftsicherheitsassistentin bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen darf Kopftuch tragen (30.01.2026)
Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Lehnt der Arbeitgeber eine Bewerbung ab, weil die Bewerberin ein solches Kopftuch trägt, liegt darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion.
(BAG, Urteil vom 29.01.2026 - 8 AZR 49/25)
(BAG, Urteil vom 29.01.2026 - 8 AZR 49/25)
Fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung rechtmäßig (29.01.2026)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des
Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, in dem dieses die fristlose Kündigung eines Rabbiners
wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam angesehen
hatte .
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2025 - 12 SLa 876/25)
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2025 - 12 SLa 876/25)
Kein Betriebsrat für reine Auslieferungsstandorte eines Lieferdienstes (29.01.2026)
Auch bei im Wesentlichen mit Hilfe einer App durchgeführter sog. Plattformarbeit kann für eine räumliche Einheit nur dann ein eigener Betriebsrat gewählt werden, wenn diese einen Betrieb oder selbstständigen Betriebsteil iSd. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) darstellt. Das setzt eine eigene organisatorische Leitung oder ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit voraus.
(BAG, Beschluss vom 28.01.2026 - 7 ABR 23/24 und 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24)
(BAG, Beschluss vom 28.01.2026 - 7 ABR 23/24 und 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24)
Beschäftigte von Berliner Unis haben Anspruch auf Hauptstadtzulage (15.01.2026)
Das Arbeitsgericht Berlin hat in zwei sogenannten Verbandsklage-Verfahren entschieden,
dass der Tarifvertrag über die Gewährung einer Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) für
die Beschäftigten des Landes Berlin auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität und
der Freien Universität Anwendung findet.
(ArbG Berlin, Urteil vom 16.12.2025 - 22 Ca 4582/25 (HU) und 22 Ca 4812/25 (FU))
(ArbG Berlin, Urteil vom 16.12.2025 - 22 Ca 4582/25 (HU) und 22 Ca 4812/25 (FU))
Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga ist kein Arbeitnehmer (12.12.2025)
Ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga ist kein Arbeitnehmer der DFB Schiri GmbH. Für eine auf Entschädigung und Schadensersatz wegen Diskriminierung gerichtete Klage ist daher der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht eröffnet.
(BAG, Beschluss vom 03.12.2025 - 9 AZB 18/25)
(BAG, Beschluss vom 03.12.2025 - 9 AZB 18/25)
Theaterintendant – Arbeitsgerichte zuständig für Kündigungsstreit (11.12.2025)
Für die Klage eines Generalintendanten gegen eine außerordentliche Kündigung kann der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet sein.
(BAG, Beschluss vom 02.12.2025 - 9 AZB 3/25)
(BAG, Beschluss vom 02.12.2025 - 9 AZB 3/25)
Stationierungsort einer maltesischen Fluggesellschaft am Flughafen Berlin-Brandenburg kann als selbstständiger Betriebsteil im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gelten (15.05.2026)
Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils iSd. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kann auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt.
(BAG, Beschluss vom 13.05.2026 - 7 ABR 7/25)
(BAG, Beschluss vom 13.05.2026 - 7 ABR 7/25)
Teilzeitkräfte haben bei Diskriminierung Anspruch auf Gleichbehandlung mit Vollzeitbeschäftigten (14.11.2025)
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist.
(BAG, Urteil vom 13.11.2025 - 6 AZR 131/25)
(BAG, Urteil vom 13.11.2025 - 6 AZR 131/25)
Busfahrer darf nach grob fahrlässig verursachten schweren Verkehrsunfall ordentlich gekündigt werden (17.04.2026)
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.
(ArbG Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026 - 3 Ca 1504 d/25)
(ArbG Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026 - 3 Ca 1504 d/25)
