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Rechtsanwaltskanzlei Schötz – Heinrich

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Kategorie: Arbeitsrecht, Kirchenrecht, Gleichbehandlungsrecht

Veröffentlicht am 28. Mai 2026

Bundesarbeitsgericht bestätigt Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung (26.05.2026)

Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

(BAG, Urteil vom 21.05.2026 - 8 AZR 194/25 (F))
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